Hinweisgebersystem
Das müssen Sie über unser neues Hinweisgebersystem wissen.
Ein Hinweisgebersystem ist ein System, das es Ihnen als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ermöglicht, vertraulich Informationen über Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien, rechtliche Vorschriften oder unethisches Verhalten zu melden. Damit werden z.B. Verstöße gegen Vorschriften aus den folgenden Bereichen umfasst:
- Arbeitsschutz,
- Gesundheitsschutz,
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz,
- Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
- Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten.
Verstöße gegen Strafvorschriften umfassen jede Strafnorm nach deutschem Recht. Damit soll der Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane vollumfänglich gewährleistet werden.
Das Hinweisgebersystem im ASB Rheinland-Pfalz.
Wir haben unseren externen Datenschutzbeauftragten Herrn Andreas Hessel als Beauftragten für unser internes Hinweisgebersystem eingesetzt. Herr Hessel verfügt über eine langjährige Praxis in der Leitung solcher Hinweisgebersysteme in der Finanzbranche und unterliegt als Datenschutzbeauftragter einer gesetzl. Verschwiegenheitspflicht und ist gegenüber der Geschäftsleitung und weiteren internen Personen unabhängig. Damit können wir sicherstellen, dass alle Informationen rund um unser Hinweisgebersystem vertraulich und konform zu den gesetzl. Anforderungen vertraulich behandelt werden.
Für die Meldungen stehen grundsätzlich nachfolgende Meldewege zur Verfügung:
- Telefon-Hotline mit Sprachaufzeichnung: 0049 6872 889957 4
- E-Mail:
- Hinweisgeberportal: https://t1p.de/q9kc6
- Post: Andreas Hessel, Dellbornerstr. 42, 66679 Losheim am See
Sie können das Hinweisgeberportal auch über diesen QR Code aufrufen.
FAQ
- Wie soll ich konkret bei einer Meldung vorgehen?
Wenn Sie einen konkreten Verdacht haben, dass im Unternehmen gegen Regeln oder Vorschriften verstoßen wird, sollten Sie dies in unserem internen Hinweisgebersystem melden. Damit geben Sie Ihrem Unternehmen die Möglichkeit die Angelegenheit sachgerecht und ordnungsgemäß zu regeln. So können die Interessen aller Beteiligten in der Regel gewahrt werden. - Kann ich von meinem Arbeitsplatz-PC eine Meldung machen?
Beachten Sie bei der Meldung immer, dass Sie möglichst keine Systeme unseres Unternehmens nutzen. Denn diese protokollieren regelmäßig alle Aktivitäten im Netzwerk. Ihr Arbeitgeber kann ohne erheblichen techn. und organisatorischen Aufwand nicht ausschließen, dass diese sensiblen Informationen von Unbefugten missbraucht werden.
- Wie lange muss ich warten, bis mein Hinweis bearbeitet wird?
Es gibt keinen genauen Zeitraum für die Bearbeitung des Hinweises. Sie erhalten aber innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitung beginnt mit dieser Frist.
- Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?
Die Daten müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Danach werden die Daten datenschutzkonform gelöscht.
Bei Fragen zu dem Verfahren wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Leiter des Hinweisgebersystems.